Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung des Software-as-a-Service-Angebots (SaaS) "kanman" zwischen Marco Kerwitz, kerwitz.dev, Birkenweg 21, 31226 Peine (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde"). Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Schließen die Parteien eine Individualvereinbarung (insbesondere für Enterprise oder ein begleitetes Onboarding), geht diese den AGB vor; die AGB gelten ergänzend.
1.2 Vertragsschluss
Für die Tarife Starter und Team kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde eine Bestellung in der Anwendung unter app.kanman.ai abschließt. Mit dem Klick auf den Bestellbutton gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Zugangs und Zusendung einer Bestellbestätigung an. Enterprise-Verträge und begleitetes Onboarding kommen durch ein unterzeichnetes Bestellformular oder eine Individualvereinbarung zustande.
1.3 Einbeziehung der AGB
Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Abschluss der Bestellung auf sie hingewiesen wurde, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte und ihrer Geltung aktiv zugestimmt hat.
1.4 Ausschließlich Geschäftskunden
Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Der Anbieter kann einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Leistungsumfang
kanman ist ein KI-Teammitglied, das im Entwicklungsteam des Kunden arbeitet und auf den Repositories und Issue-Trackern tätig wird, die der Kunde verbindet (zum Beispiel GitHub, GitLab oder Jira). Je nach Konfiguration durch den Kunden nimmt kanman Anforderungen auf, schreibt Stories mit Akzeptanzkriterien, führt Coding-Agenten (zum Beispiel Claude Code oder Codex) in einer isolierten Sandbox aus, prüft das Ergebnis gegen die Akzeptanzkriterien, eröffnet Pull Requests und dokumentiert seine Aktionen und Entscheidungen in einem Audit-Log. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung und Dokumentation unter docs.kanman.ai sowie aus dem Tarif oder Bestellformular zum Zeitpunkt der Bestellung.
2.2 Tarife
- Local: kostenlose Nutzung des kanman-Boards und des kanman-MCP mit den eigenen Coding-Agenten des Kunden, ohne Cloud-Runs.
- Starter und Team: Abonnements je KI-Team mit monatlicher Abrechnung.
- Enterprise: eine vereinbarte Anzahl KI-Teams auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, soweit vereinbart einschließlich des Betriebs weiterer Komponenten in der eigenen Infrastruktur des Kunden.
Neue KI-Teams können den Tarif Team 14 Tage lang kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten nutzen. Nach Ende des Testzeitraums pausieren Cloud-Runs, bis der Kunde einen Tarif bestellt; das Board und der Tarif Local bleiben verfügbar. Begleitetes Onboarding ist eine optionale, kostenpflichtige Leistung auf Anfrage, die individuell für das Setup des Kunden vereinbart und bepreist wird. Vor Oktober 2026 geschlossene Pilot-Vereinbarungen laufen zu den Bedingungen des Tarifs Team bis zu dem darin genannten Enddatum weiter; der Tarif Pilot wird nicht mehr angeboten.
Die aktuellen Preise stehen auf der Preisseite unter kanman.ai/de/pricing oder im Bestellformular.
2.3 Ausführungsumgebung
Coding-Agenten laufen entweder in der Cloud-Umgebung des Anbieters in Frankfurt am Main oder auf einem Self-hosted-Runner, den der Kunde in seinem eigenen Netzwerk betreibt. Nutzt der Kunde einen Self-hosted-Runner, ist er für Bereitstellung, Betrieb, Absicherung und Aktualisierung der Infrastruktur verantwortlich, auf der der Runner läuft. Der Anbieter ist für die Runner-Software im ausgelieferten Zustand verantwortlich, nicht für die Infrastruktur des Kunden. Betreiber sind dafür verantwortlich, beim Einrichten der Runner-Umgebung die Bedingungen ihres Modellanbieters einzuhalten.
2.4 KI-Modelle
kanman nutzt KI-Modelle von Drittanbietern. Der Kunde kann entweder seinen eigenen Vertrag und API-Schlüssel bei einem unterstützten Modellanbieter verwenden (Bring Your Own Key, "BYOK"); dann gelten die Bedingungen des Anbieters unmittelbar zwischen dem Kunden und diesem Anbieter. Oder er nutzt den über den Anbieter bereitgestellten Modellzugang; dann wird die Nutzung gemäß Ziffer 4.3 abgerechnet.
2.5 Verfügbarkeit
Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,5 % im Monatsmittel an. Ausgenommen sind geplante Wartungsfenster (sonntags 02:00-06:00 Uhr MEZ, maximal 4 Stunden pro Monat, mit 48 Stunden Vorankündigung), Notfallwartungen für sicherheitskritische Updates, Fälle höherer Gewalt, Ausfälle von Modellanbietern oder von Diensten, die der Kunde verbunden hat, sowie vom Kunden betriebene Self-hosted-Runner.
2.6 Änderungen des Dienstes
Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und den wesentlichen Leistungsumfang nicht einschränkt. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Ordnungsgemäße Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nur im Einklang mit geltendem Recht und diesen AGB zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt,
- den Dienst für rechtswidrige Zwecke zu nutzen;
- die Sicherheit oder Integrität des Dienstes oder der Sandbox-Umgebung zu beeinträchtigen;
- automatisierte Zugriffe außerhalb der bereitgestellten API und Integrationen durchzuführen;
- Repositories, Tracker oder Inhalte zu verbinden, zu deren Verarbeitung der Kunde nicht berechtigt ist.
3.2 Zugangsdaten und Schlüssel
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, API-Schlüssel und Tokens geheim zu halten, und haftet für alle Aktivitäten unter seinem Konto, soweit er diese zu vertreten hat. Der Kunde räumt kanman nur die Berechtigungen auf Repositories und Tracker ein, die es benötigt, und kann diese jederzeit widerrufen.
3.3 Datensicherung
Der Quellcode des Kunden verbleibt in den Repositories des Kunden. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Repositories und sonstigen Daten verantwortlich. Im Fall eines Datenverlusts ist die Haftung des Anbieters auf die Kosten der Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung des Kunden beschränkt.
3.4 Richtlinien und Prüfung
Der Kunde legt über seine Richtlinieneinstellungen fest, was kanman tun darf, insbesondere welche Repositories und Pfade es ändern darf, welche Budgets gelten, ob es Pull Requests mergen darf und ob Auto-Merge aktiviert ist. Der Kunde ist für die von ihm aktivierten Richtlinien und für die Prüfung der Ergebnisse vor deren produktivem Einsatz verantwortlich. Von KI-Modellen erzeugte Ergebnisse können Fehler enthalten; die Prüfung gegen Akzeptanzkriterien verringert dieses Risiko, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung des Kunden, soweit seine Richtlinie sie vorsieht.
4. Preise und Zahlung
4.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Preisseite oder im Bestellformular angegebenen Preise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
4.2 Zahlung
Die Tarife Starter und Team werden monatlich im Voraus abgerechnet. Vergütungen für Enterprise und begleitetes Onboarding werden gemäß der jeweiligen Vereinbarung in Rechnung gestellt. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsstellung fällig.
4.3 Modellnutzung
Nutzt der Kunde BYOK, rechnet der Modellanbieter die Modellnutzung direkt mit dem Kunden ab. Nutzt der Kunde den über den Anbieter bereitgestellten Modellzugang, wird die Nutzung durchgereicht und wie auf der Preisseite oder im Bestellformular angegeben monatlich nachträglich abgerechnet. Vom Kunden eingerichtete Budgets begrenzen die Nutzung wie in der Dokumentation beschrieben.
4.4 Preisänderungen
Preisänderungen gelten nur für neue Abrechnungszeiträume. Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten über Preisänderungen informiert. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Laufzeit
Die Tarife Starter und Team laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Enterprise-Verträge und begleitetes Onboarding laufen für die in der jeweiligen Vereinbarung genannte Dauer.
5.2 Ordentliche Kündigung
Die Kündigung kann in Textform (z. B. per E-Mail an support@kanman.ai) oder in den Abrechnungseinstellungen der Anwendung erklärt werden.
5.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Folgen der Kündigung
Mit Vertragsende stellt kanman die Arbeit an den Repositories und Trackern des Kunden ein und der Zugang zum Dienst wird gesperrt. Der Kunde kann seine Daten einschließlich des Audit-Logs bis zum Ende der Vertragslaufzeit exportieren. Nach Vertragsende werden die Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Pull Requests, Commits und Tracker-Einträge, die bereits in die eigenen Systeme des Kunden geschrieben wurden, verbleiben dort.
6. Rechte an Ergebnissen
Code, Stories und sonstige Ergebnisse, die kanman für den Kunden erstellt, stehen dem Kunden zu, soweit daran Rechte entstehen. Der Anbieter räumt dem Kunden die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein. Der Anbieter darf Inhalte des Kunden nur zur Erbringung des Dienstes nutzen und nicht zum Training von KI-Modellen.
7. Haftung
7.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Haftung bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf die in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte begrenzt.
7.4 Mittelbare Schäden
Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren.
7.5 Richtlinien und Infrastruktur des Kunden
Außer in den Fällen der Ziffer 7.1 haftet der Anbieter nicht für Schäden, die aus vom Kunden aktivierten Richtlinien (zum Beispiel Auto-Merge ohne menschliche Prüfung) entstehen, aus Änderungen, die der Kunde ohne die von seiner eigenen Richtlinie vorgesehene Prüfung merged oder ausrollt, aus der Self-hosted-Infrastruktur des Kunden oder aus Diensten Dritter, die der Kunde verbindet oder direkt beauftragt (einschließlich Modellanbietern bei BYOK).
8. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere in Quellcode, Tracker-Inhalten und Logs, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
9. Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Pflichten aufgrund von Umständen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen oder Cyberangriffe, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht verhindert werden konnten.
10. Änderungen der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als genehmigt. Der Anbieter weist den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der 30-Tage-Frist und das Widerspruchsrecht hin.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters in Peine.
11.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.4 Textform
Für Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere Kündigungen, genügt die Textform (z. B. E-Mail).